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VwGH 17.11.1981, 81/14/0139

VwGH 17.11.1981, 81/14/0139

Rechtssatz


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Norm
BAO §212 Abs1;
RS 1
Die Entscheidung über einen auf Gewährung einer Zahlungserleichterung iS dieser gesetzlichen Vorschrift abzielenden Antrag ist eine Ermessensentscheidung (arg "kann"). VORAUSSETZUNG für eine positive Ermessensentscheidung ist die vorausgehende Prüfung, ob "die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Aufschub nicht gefährdet wird" (Hinweis: Stoll, Handbuch 1980, Seite 513 und die dort angeführte hg Judikatur).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140139.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-59728