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VwGH 09.02.1982, 81/14/0096

VwGH 09.02.1982, 81/14/0096

Rechtssätze


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Normen
BAO §131;
BAO §163;
BAO §184 Abs1;
RS 1
Ausführungen über mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wegen häufiger Kassenfehlbeträge.
Normen
BAO §115 Abs2;
BAO §276 Abs1;
RS 2
Die in der Begründung einer Berufungsvorentscheidung getroffene Feststellung des Finanzamtes wirkt wie ein Vorhalt. Das auch dann, wenn der Abgabepflichtige durch Antragstellung nach § 276 Abs 1 BAO die Wirkung der Berufungsvorentscheidung beseitigt. In einem solchen Fall obliegt es dem Abgabepflichtigen, die vom Finanzamt in der Begründung der Berufungsvorentscheidung getroffene Feststellung zu widerlegen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1814/71 E RS 1
Normen
BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs2;
RS 3
Kommt der Abgabepflichtige der mehrfachen Aufforderung der Behörde, Behauptungen nachzuweisen, welche für die Gewährung einer Abgabenbegünstigung (hier: Umsatzsteuerpflicht von "Subventionen") sprechen, nicht nach, und legt er auch sonst brauchbare Urkunden oder sonstiges Beweismaterial nicht vor, so kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu der Annahme gelangt, dass die Unterlassung der gewünschten Angaben als Anzeichen dafür gewertet werden kann, dass die vom Abgabepflichtigen behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1590/71 E VwSlg 4470 F/1972; RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140096.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-59718