VwGH 09.02.1982, 81/14/0096
VwGH 09.02.1982, 81/14/0096
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ausführungen über mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wegen häufiger Kassenfehlbeträge. |
Normen | |
RS 2 | Die in der Begründung einer Berufungsvorentscheidung getroffene Feststellung des Finanzamtes wirkt wie ein Vorhalt. Das auch dann, wenn der Abgabepflichtige durch Antragstellung nach § 276 Abs 1 BAO die Wirkung der Berufungsvorentscheidung beseitigt. In einem solchen Fall obliegt es dem Abgabepflichtigen, die vom Finanzamt in der Begründung der Berufungsvorentscheidung getroffene Feststellung zu widerlegen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1814/71 E RS 1 |
Normen | |
RS 3 | Kommt der Abgabepflichtige der mehrfachen Aufforderung der Behörde, Behauptungen nachzuweisen, welche für die Gewährung einer Abgabenbegünstigung (hier: Umsatzsteuerpflicht von "Subventionen") sprechen, nicht nach, und legt er auch sonst brauchbare Urkunden oder sonstiges Beweismaterial nicht vor, so kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu der Annahme gelangt, dass die Unterlassung der gewünschten Angaben als Anzeichen dafür gewertet werden kann, dass die vom Abgabepflichtigen behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1590/71 E VwSlg 4470 F/1972; RS 1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981140096.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-59718