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VwGH 17.11.1981, 81/14/0086

VwGH 17.11.1981, 81/14/0086

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Bei einem Steuerpflichtigen, der den Zentralheizungsbau und das Wasserinstallationsgewerbe ausübt, ist ein Hallenbad (mit Sauna) notwendiges Privatvermögen, die Aufwendungen hiefür sind keine Betriebsausgaben. Das gilt jedenfalls, wenn der Steuerpflichtige in seinem Wohnhaus zur ebenen Erde Geschäftsräume hat und das Hallenbad (mit Sauna) im Keller dieses Hauses untergebracht ist. Bei dieser räumlichen Anordnung kommt der Behauptung, es handle sich um ein "Musterbad" zwecks Kundenwerbung, keine Bedeutung zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5630 F/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140086.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-59713