VwGH 17.11.1981, 81/14/0086
VwGH 17.11.1981, 81/14/0086
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Bei einem Steuerpflichtigen, der den Zentralheizungsbau und das Wasserinstallationsgewerbe ausübt, ist ein Hallenbad (mit Sauna) notwendiges Privatvermögen, die Aufwendungen hiefür sind keine Betriebsausgaben. Das gilt jedenfalls, wenn der Steuerpflichtige in seinem Wohnhaus zur ebenen Erde Geschäftsräume hat und das Hallenbad (mit Sauna) im Keller dieses Hauses untergebracht ist. Bei dieser räumlichen Anordnung kommt der Behauptung, es handle sich um ein "Musterbad" zwecks Kundenwerbung, keine Bedeutung zu. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5630 F/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1981140086.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-59713