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VwGH 13.10.1981, 81/14/0015

VwGH 13.10.1981, 81/14/0015

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs3;
RS 1
Erhält ein Arbeitnehmer ein monatliches Überstundenpauschale für 20 geleistete Überstunden, leistet er aber darüber hinaus tatsächlich mehr (hier 34) Überstunden, deren Leistung ohne Auftrag des Arbeitgebers, freiwillig und ohne Entgeltanspruch erfolgt, so gelten die Grundsätze des E v , 1605/75 NICHT, dh, daß in einem solchem Fall die Überstundenzuschläge für 20 Überstunden steuerbegünstigt behandelt werden können (Hinweis E , 2488/77, VwSlg 5227 F/1978).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140015.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-59689