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VwGH 30.06.1981, 81/14/0011

VwGH 30.06.1981, 81/14/0011

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Zinsen für betriebliche Kredite sind auch dann Betriebsausgaben, wenn durch den Betriebskredit mittelbar Privataufwendungen finanziert werden (hier: Einkommensteuerzahlungen).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3630/80 E VwSlg 5578 F/1981; RS 1
Normen
RS 2
Zinsen für betriebliche Kredite sind auch dann Betriebsausgaben, wenn durch den Betriebskredit mittelbar Privataufwendungen finanziert werden (E , 3630/80). Das gilt auch, wenn der Betrieb überschuldet ist (das steuerlich maßgebende Kapitalkonto negativ ist).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/14/0008 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140011.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-59688