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VwGH 12.05.1981, 81/14/0008

VwGH 12.05.1981, 81/14/0008

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Zinsen für betriebliche Kredite sind auch dann Betriebsausgaben, wenn durch den Betriebskredit mittelbar Privataufwendungen finanziert werden (E , 3630/80). Das gilt auch, wenn der Betrieb überschuldet ist (das steuerlich maßgebende Kapitalkonto negativ ist).
Normen
RS 2
Untersuchungen darüber, ob betriebsbedingte Schulden in einer bestimmten Höhe ihren betrieblichen Charakter verlieren, weil während des Bestandes der Schuld Privataufwendungen durch den Steuerpflichtigen erfolgten, sind grundsätzlich nicht anzustellen, denn mittelbare, durch in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen fallende Aufwendungen ausgelöste Auswirkungen haben auf die Höhe der zu betrieblichen Zwecken aufgenommenen Schuld ohne Folgen zu bleiben. (Littmann 12, Anm 234a zu §§ 4 und 5 und Blümich-Falk11, S 117 zu § 4).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981140008.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-59687