VwGH 12.05.1981, 81/14/0008
VwGH 12.05.1981, 81/14/0008
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Zinsen für betriebliche Kredite sind auch dann Betriebsausgaben, wenn durch den Betriebskredit mittelbar Privataufwendungen finanziert werden (E , 3630/80). Das gilt auch, wenn der Betrieb überschuldet ist (das steuerlich maßgebende Kapitalkonto negativ ist). |
Normen | |
RS 2 | Untersuchungen darüber, ob betriebsbedingte Schulden in einer bestimmten Höhe ihren betrieblichen Charakter verlieren, weil während des Bestandes der Schuld Privataufwendungen durch den Steuerpflichtigen erfolgten, sind grundsätzlich nicht anzustellen, denn mittelbare, durch in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen fallende Aufwendungen ausgelöste Auswirkungen haben auf die Höhe der zu betrieblichen Zwecken aufgenommenen Schuld ohne Folgen zu bleiben. (Littmann 12, Anm 234a zu §§ 4 und 5 und Blümich-Falk11, S 117 zu § 4). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1981140008.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-59687