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VwGH 14.12.1983, 81/13/0204

VwGH 14.12.1983, 81/13/0204

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Unterschlagungen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft bei dieser stellen unrechtmäßige Entnahmen dar, die den Gewinn der Gesellschaft (die Gewinnanteile der übrigen Gesellschafter) ebensowenig berühren wie rechtmäßige Entnahmen. Auch die Uneinbringlichkeit entsprechender Ansprüche gegen den Unterschlagenden bewirkt keine Gewinnminderung.
Norm
RS 2
Ausführungen zur Schätzung; Aufzeigen von konkreten Schätzungsmängeln.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5844 F/1983;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1981130204.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-59681