VwGH 22.06.1983, 81/13/0158
VwGH 22.06.1983, 81/13/0158
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung einerseits und gewerblicher Tätigkeit andererseits. Entscheidend für die Abgrenzung ist vielmehr das Ausmaß der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. (Im Beschwerdefall: Geldverleih an 10 bis 15 Personen, insgesamt eingesetztes Kapital zwischen 5 und 7 Mio S, mittelfristige Laufzeit, kein Fremdkapitaleinsetz, Beurteilung als Vermögensverwaltung). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1981130158.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-59666