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VwGH 22.06.1983, 81/13/0158

VwGH 22.06.1983, 81/13/0158

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium zwischen bloßer Vermögensverwaltung einerseits und gewerblicher Tätigkeit andererseits. Entscheidend für die Abgrenzung ist vielmehr das Ausmaß der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. (Im Beschwerdefall:

Geldverleih an 10 bis 15 Personen, insgesamt eingesetztes Kapital zwischen 5 und 7 Mio S, mittelfristige Laufzeit, kein Fremdkapitaleinsetz, Beurteilung als Vermögensverwaltung).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1981130158.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-59666