VwGH 14.10.1981, 81/13/0126
VwGH 14.10.1981, 81/13/0126
Rechtssatz
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Norm | VwGG §46 Abs1; |
RS 1 | Stattgebung des Wiedereinsetzungsantrages mit der Begründung, dass es nämlich einem Rechtsanwalt nicht zuzumuten sei, bei einer bereits über zehn Jahre lang als Kanzleileiterin beschäftigten Angestellten, der noch nie ein Versehen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen unterlaufen ist, JEDE EINZELNE dieser Eintragungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1981130126.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-59661