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VwGH 14.10.1981, 81/13/0126

VwGH 14.10.1981, 81/13/0126

Rechtssatz


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Norm
VwGG §46 Abs1;
RS 1
Stattgebung des Wiedereinsetzungsantrages mit der Begründung, dass es nämlich einem Rechtsanwalt nicht zuzumuten sei, bei einer bereits über zehn Jahre lang als Kanzleileiterin beschäftigten Angestellten, der noch nie ein Versehen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen unterlaufen ist, JEDE EINZELNE dieser Eintragungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981130126.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-59661