VwGH 12.01.1983, 81/13/0090
VwGH 12.01.1983, 81/13/0090
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §26 Z7; |
RS 1 | Die Anwendung des § 26 Z 7 auf Pauschalreisekostenentschädigungen setzt voraus, daß sie dem Grunde nach mit einwandfreien Nachweisen belegt sind, aus denen zu ersehen ist, welche Aufwendungen dem Arbeitnehmer mit der gewährten Pauschalreisekostenentschädigung ersetzt werden. (Hinweis auf HOFSTÄTTER-REICHEL, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 26 EStG 1972, allgemein und zu § 26 Z 7 EStG 1972, Tz 8, sowie auf E , 610, 717/77). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1981130090.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-59650