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VwGH 16.12.1981, 81/13/0063

VwGH 16.12.1981, 81/13/0063

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Der auf § 250 Abs 1 lit b, lit c oder lit d BAO gestützte Auftrag zur Behebung von Mängeln einer Berufung mit der Androhung, daß die Berufung nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt, kann zur Beibringung von Beweismitteln nicht erteilt werden. Wird er dennoch erteilt, so fehlt es an der rechtlichen Möglichkeit, mangels Erfüllung dieses Auftrages auszusprechen, daß die Berufung als zurückgenommen gilt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981130063.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-59642