VwGH 12.12.1983, 81/10/0136
VwGH 12.12.1983, 81/10/0136
Rechtssätze
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Norm | AVG §45 Abs3; |
RS 1 | Ein Beweisantrag hat neben dem Beweisthema notwendig auch die Beweismittel zu bezeichnen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1853/68 E RS 2 |
Norm | EGVG Art9 Abs1 Z4 idF 1977/232; |
RS 2 | Winkelschreiberei liegt beim Neufassen und Einbringen von Anträgen auf Erteilung eines "gewöhnlicher Wiedereinreisesichtvermerks", sowie einer "Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der Familienzusammenführung", auch wenn zur Begründung der dafür kassierten Beträge Übersetzertätigkeiten angegeben WERDEN: |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1981100136.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-59607