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VwGH 12.12.1983, 81/10/0136

VwGH 12.12.1983, 81/10/0136

Rechtssätze


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Norm
AVG §45 Abs3;
RS 1
Ein Beweisantrag hat neben dem Beweisthema notwendig auch die Beweismittel zu bezeichnen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1853/68 E RS 2
Norm
EGVG Art9 Abs1 Z4 idF 1977/232;
RS 2
Winkelschreiberei liegt beim Neufassen und Einbringen von Anträgen auf Erteilung eines "gewöhnlicher Wiedereinreisesichtvermerks", sowie einer "Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der Familienzusammenführung", auch wenn zur Begründung der dafür kassierten Beträge Übersetzertätigkeiten angegeben WERDEN:

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1981100136.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-59607