Suchen Hilfe
VwGH 14.02.1985, 81/08/0099

VwGH 14.02.1985, 81/08/0099

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
AVG §55;
RS 1
Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gilt in dem vom AVG 1950 beherrschten Einspruchsverfahren nach dem ASVG nicht.
Norm
AVG §45 Abs2;
RS 2
Das AVG kennt für Fälle, wo es nicht um eine mögliche Personenverwechslung geht, keinen Anspruch der Partei auf persönliche Anwesenheit und Gegenüberstellung bei der beantragten Vernehmung eines Zeugen. (Hinweis auf E vom1 , 2360/79)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1981080099.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-59582