VwGH 12.11.1981, 81/06/0019
VwGH 12.11.1981, 81/06/0019
Rechtssätze
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Norm | ROG Stmk 1974 §34; |
RS 1 | Ausführungen zum unterschiedlichen räumlichen Umfang des Widmungsgrundes und der Liegenschaft, für die der Entschädigungsanspruch geltend gemacht wird. (Hinweis auf E vom , 3584/80) |
Norm | ROG Stmk 1974 §34; |
RS 2 | Die beschränkte Verwendbarkeit des Grundes ist zwar bei der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen; Fehler in dieser Hinsicht können aber wegen der vorgesehenen Bekämpfung durch Anrufung der ordentlichen Gerichte nicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bekämpft werden. Es ist denkbar, daß ein dem Grunde nach bestehender Entschädigungsanspruch mangels tatsächlicher Wertminderung mit Null bewertet wird. (Hinweis auf E vom , 1664/79 zu § 20 Sbg ROG) |
Normen | |
RS 3 | Den in Abs 2 des § 34 Stmk ROG 1974 angeführten Fällen kommt die Bedeutung einer unwiderlegbaren Rechtsvermutung zu, wonach bei ihrem Vorliegen die in § 34 Abs 1 leg cit festgelegten Voraussetzungen, unter denen die Gemeinde eine Entscheidung zu leisten hat, gegeben sind. (Hinweis auf E ) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3584/80 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 10589 A/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1981060019.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-59528