Suchen Hilfe
VwGH 05.03.1985, 81/05/0086

VwGH 05.03.1985, 81/05/0086

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BauO Wr §60 Abs1 lita;
BauRallg impl;
RS 1
Wird ein Einstellschuppen zu einer Werkstätte umgewidmet, liegt ein Umbau iSd § 60 Abs 1 lit a der BauO für Wien vor.
Normen
BauO Wr §60 Abs1 lita;
BauRallg impl;
RS 2
Entscheidend für die Annahme eines "Umbaues" iSd § 60 Abs 1 lit a der BauO für Wien idF LGBl. Nr. 18/1976 ist der Umstand, daß es sich um so wesentliche Änderungen der Raumeinteilung oder der Raumwidmungen handeln muß, daß das Gebäude nach ihrer Durchführung "als ein anderes anzusehen ist".
Normen
BauO Wr §60 Abs1 lita;
BauRallg impl;
RS 3
Der Begriff "Änderungen eines Gebäudes" im § 60 Abs 1 lit a vorletzter Satz der BauO für Wien idF LGBl. Nr. 18/1976 beinhaltet nicht nur bauliche Änderungen, da dieser Ausdruck sowohl Änderungen der Raumeinteilung als auch Änderungen der Raumwidmungen erfaßt, wobei letztere nicht unbedingt durch die Vornahme baulicher Veränderungen herbeigeführt werden müssen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 11689 A/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1981050086.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-59513