VwGH 05.03.1985, 81/05/0086
VwGH 05.03.1985, 81/05/0086
Rechtssätze
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Normen | BauO Wr §60 Abs1 lita; BauRallg impl; |
RS 1 | Wird ein Einstellschuppen zu einer Werkstätte umgewidmet, liegt ein Umbau iSd § 60 Abs 1 lit a der BauO für Wien vor. |
Normen | BauO Wr §60 Abs1 lita; BauRallg impl; |
RS 2 | Entscheidend für die Annahme eines "Umbaues" iSd § 60 Abs 1 lit a der BauO für Wien idF LGBl. Nr. 18/1976 ist der Umstand, daß es sich um so wesentliche Änderungen der Raumeinteilung oder der Raumwidmungen handeln muß, daß das Gebäude nach ihrer Durchführung "als ein anderes anzusehen ist". |
Normen | BauO Wr §60 Abs1 lita; BauRallg impl; |
RS 3 | Der Begriff "Änderungen eines Gebäudes" im § 60 Abs 1 lit a vorletzter Satz der BauO für Wien idF LGBl. Nr. 18/1976 beinhaltet nicht nur bauliche Änderungen, da dieser Ausdruck sowohl Änderungen der Raumeinteilung als auch Änderungen der Raumwidmungen erfaßt, wobei letztere nicht unbedingt durch die Vornahme baulicher Veränderungen herbeigeführt werden müssen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 11689 A/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1981050086.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-59513