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VwGH 26.04.1984, 81/05/0019

VwGH 26.04.1984, 81/05/0019

Rechtssätze


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Normen
BauO Wr §129 Abs10 idF 1976/018;
BauO Wr §129 Abs4 idF 1976/018;
BauRallg impl;
RS 1
Dient ein Kanal nicht nur der Entwässerung eines bestimmen Hauses, bedarf die Frage, wem diese Kanalanlage zuzurechnen ist, einer eingehenden Prüfung, dies zumal dann, wenn im öffentlichen Gut befindliche Einrichtungen mitentwässert werden sowie spätere Kanalanschlüsse und Umbauten des Kanals im öffentlichen Gut vorliegen.
Normen
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
RS 2
Die MITWIRKUNGSPFLICHT der Partei geht nicht so weit, daß sich die Behörde die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens ersparen könnte, zu dessen Durchführung sie gem § 39 AVG von Amts wegen verpflichtet ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1981050019.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-59504