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VwGH 27.10.1981, 81/05/0007

VwGH 27.10.1981, 81/05/0007

Rechtssatz


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Normen
BauO Wr §71;
BauRallg impl;
RS 1
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 71 BauO Wr setzt voraus, das subjektiv-öffentliche Nachbarrechte nicht betroffen werden; spricht sich der Nachbar ausdrücklich gegen die Erteilung der Baubewilligung aus, sind die von ihm in diesem Zusammenhang angeführten Gründe rechtlich unerheblich, kann er doch nicht als zustimmend im Sinne obiger Gesetzesstellen angesehen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981050007.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-59503