VwGH 12.02.1982, 81/04/0100
VwGH 12.02.1982, 81/04/0100
Rechtssatz
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Norm | VStG §19; |
RS 1 | Die normative Anordnung des § 19 VStG richtet sich ihrem Inhalt nach uneingeschränkt an sämtliche mit der Strafbemessung befassten Behörde des Verwaltungsstrafverfahrens; es sind daher allenfalls auch erst während des Berufungsverfahrens eingetretene iSd § 19 VStG für die Strafbemessung maßgebende Umstände zu berücksichtigen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 10653 A/1982 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981040100.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-59495