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VwGH 12.02.1982, 81/04/0100

VwGH 12.02.1982, 81/04/0100

Rechtssatz


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Norm
VStG §19;
RS 1
Die normative Anordnung des § 19 VStG richtet sich ihrem Inhalt nach uneingeschränkt an sämtliche mit der Strafbemessung befassten Behörde des Verwaltungsstrafverfahrens; es sind daher allenfalls auch erst während des Berufungsverfahrens eingetretene iSd § 19 VStG für die Strafbemessung maßgebende Umstände zu berücksichtigen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10653 A/1982
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981040100.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-59495