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VwGH 17.03.1982, 81/03/0276

VwGH 17.03.1982, 81/03/0276

Rechtssatz


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Norm
VStG §37a;
RS 1
Im Falle der Strittigkeit der Erfüllung der Voraussetzung für den Eintritt des Verfalles bzw. des Freiwerdens der Sicherheitssumme ist hierüber durch verwaltungsbehördlichen Bescheid abzusprechen. Ein Verfall im Sinne des § 37 a Abs 3 VStG 1950 bezieht sich nur auf jene vorläufige Sicherheit, deren Empfang durch das amtshandelnde Organ sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung im Sinne des § 37 a VStG 1950 hält. (Hinweis auf E vom , Zl. 2424/77)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981030276.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-59490