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VwGH 29.01.1982, 81/02/0292

VwGH 29.01.1982, 81/02/0292

Rechtssatz


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Normen
StVO 1960 §4 Abs5;
VStG §44 lita;
VStG §44a Z1 impl;
RS 1
Ausführungen darüber, daß es sich bei einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO um ein wesentliches Tatbestandsmerkmal (§ 44 a lit a VStG) handelt, daß die Verständigung durch eine Person, deren Verhalten in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stand, unterblieben ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981020292.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-59469