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VwGH 08.05.1981, 81/02/0092

VwGH 08.05.1981, 81/02/0092

Rechtssatz


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Normen
VVG §5;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Wurden die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein auf Grund der Aufhebung der Zulassung eines Kfz bei der Behörde abgegeben, so kann eine wegen Nichterfüllung des behördlichen Auftrages verhängte Zwangsstrafe gem § 5 VVG nicht mehr vollzogen werden, sodaß eine dagegen nach Abgabe eingebrachte Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981020092.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-59461