VwGH 08.05.1981, 81/02/0092
VwGH 08.05.1981, 81/02/0092
Rechtssatz
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Normen | VVG §5; VwGG §34 Abs1; |
RS 1 | Wurden die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein auf Grund der Aufhebung der Zulassung eines Kfz bei der Behörde abgegeben, so kann eine wegen Nichterfüllung des behördlichen Auftrages verhängte Zwangsstrafe gem § 5 VVG nicht mehr vollzogen werden, sodaß eine dagegen nach Abgabe eingebrachte Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1981020092.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-59461