Suchen Hilfe
VwGH 02.03.1983, 81/01/0246

VwGH 02.03.1983, 81/01/0246

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
AuslBG §7 Abs6;
RS 1
Ob eine für eine bestimmte Beschäftigung erteilte Bewilligung gemäß § 7 Abs 6 AuslBG vorzeitig erlischt, hängt nicht von der Abmeldung von der Sozialversicherung, sondern davon ab, ob nach der konkreten arbeitsvertragsrechtlichen Situation das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Insbesondere bewirkt die bloße Erteilung eines unbezahlten Urlaubes noch nicht den Untergang einer nach § 4 erteilten Beschäftigungsbewilligung. (Hinweis auf E vom , Zl. 82/13/0013)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 10989 A/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1981010246.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-59454