VwGH 02.03.1983, 81/01/0246
VwGH 02.03.1983, 81/01/0246
Rechtssatz
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Norm | AuslBG §7 Abs6; |
RS 1 | Ob eine für eine bestimmte Beschäftigung erteilte Bewilligung gemäß § 7 Abs 6 AuslBG vorzeitig erlischt, hängt nicht von der Abmeldung von der Sozialversicherung, sondern davon ab, ob nach der konkreten arbeitsvertragsrechtlichen Situation das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Insbesondere bewirkt die bloße Erteilung eines unbezahlten Urlaubes noch nicht den Untergang einer nach § 4 erteilten Beschäftigungsbewilligung. (Hinweis auf E vom , Zl. 82/13/0013) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 10989 A/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1981010246.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-59454