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VwGH 27.01.1982, 3831/80

VwGH 27.01.1982, 3831/80

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
GewStG §1;
RS 1
Übt eine medizinisch-technische Assistentin ihre gesamte berufliche Tätigkeit in einem Dienstverhältnis aus und erhält sie dafür von ihrem Arbeitgeber, der Republik Österreich, Bezüge und vom Institutsvorstand einen Anteil an den von ihm den Patienten in Rechnung gestellten Beträgen (Klassengebühren oder Sondergebühren), dann zählen auch die vom Institutsvorstand geleisteten Beträge zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl die E des und vom , 1073/78); die Ausübung der Tätigkeit in einem Dienstverhältnis steht der Gewerbesteuerpflicht entgegen.
Normen
EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
GewStG §1;
RS 2
Der weitgefaßte Wortlaut des § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 umfaßt auch alle Bezüge und Vorteile, die dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses von dritter Seite zufließen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5649 F/1982;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003831.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-59440