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VwGH 09.06.1982, 3814/80

VwGH 09.06.1982, 3814/80

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ob einem Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb von Todes wegen, etwa als Nachlaßverbindlichkeit, oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, ist gleichgültig, da für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind. Selbst wenn daher ein Aufwand die Verlassenschaft rechtlich nicht belastet, dessenungeachtet aber in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Verpflichtungen entsteht, die auf die Annahme der Erbschaft zurückzuführen (Pflichtteilsauszahlung) sind, kann von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dem Grunde nach erst dann gesprochen werden, wenn der Aufwand das im Erbweg

erworbene Vermögen übersteigt (vgl E , 1220/59, VwSlg 2105 F/1959 und E , 1852/70, VwSlg 4420 F/1972).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003814.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-59437