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VwGH 25.05.1981, 3770/80

VwGH 25.05.1981, 3770/80

Rechtssatz


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Normen
NatSchG Slbg 1977 §1;
NatSchG Slbg 1977 §4 Abs1;
RS 1
Nicht die Seltenheit für sich allein begründet eine, die Erklärung des Naturgebildes zum Naturdenkmal rechtfertigende Erhaltungswürdigkeit, sondern eine Seltenheit, welche es gebietet, das Naturgebilde im Dienste des Schutzes und der Pflege der heimatlichen Natur und der vom Menschen gestalteten Kulturlandschaft, zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung natürlicher oder überlieferter Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen vor Eingriffen iSd des § 6 Slbg NSchG 1977 zu schützen. Soweit das Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht notorisch ist, ist es von der Behörde zu ermitteln und im Bescheid zu begründen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10467 A/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003770.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-59431