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VwGH 12.11.1981, 3706/80

VwGH 12.11.1981, 3706/80

Rechtssatz


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Normen
AVG §71 impl;
BAO §217 Abs2 idF vor 1980/151;
BAO §217 Abs3 idF vor 1980/151;
BAO §308 Abs1 idF vor 1980/151;
RS 1
Die in dem § 217 Abs 2 BAO idF vor der Novelle BGBl 1980/151 normiert gewesene Frist war eine solche, innerhalb welcher ein materiell-rechtlicher Anspruch geltend zu machen war, der den Gegenstand eines erst einzuleitenden Verfahrens bilden sollte.Gegen die Versäumung dieser materiell-rechtichen Fallfrist war aber vor Inkrafttreten des § 310 Abs 3 zweiter Satz BAO ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt nicht zulässig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003706.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-59422

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