VwGH 12.11.1981, 3706/80
VwGH 12.11.1981, 3706/80
Rechtssatz
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Normen | AVG §71 impl; BAO §217 Abs2 idF vor 1980/151; BAO §217 Abs3 idF vor 1980/151; BAO §308 Abs1 idF vor 1980/151; |
RS 1 | Die in dem § 217 Abs 2 BAO idF vor der Novelle BGBl 1980/151 normiert gewesene Frist war eine solche, innerhalb welcher ein materiell-rechtlicher Anspruch geltend zu machen war, der den Gegenstand eines erst einzuleitenden Verfahrens bilden sollte.Gegen die Versäumung dieser materiell-rechtichen Fallfrist war aber vor Inkrafttreten des § 310 Abs 3 zweiter Satz BAO ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt nicht zulässig. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980003706.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-59422