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VwGH 21.01.1982, 3649/80

VwGH 21.01.1982, 3649/80

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Eine Verlustübernahme (Verlustabdeckung), die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft bewirkt wird, kann eine Leistung iSd § 2 Z 2 KVG sein. Die Verlustübernahme kann auch in einem Ergebnisabführungsvertrag im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses begründet sein. Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 2 KVG ist auszuschließen, wenn iS eines Leistungsaustausches die Obergesellschaft lediglich den Aufwand für Leistungen ersetzt, die die Organgesellschaft für sie erbrachte. Dies trifft aber auf die Übernahme des Gesamtverlustes nicht zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5644 F/1982
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003649.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-59414