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VwGH 17.02.1981, 3569/80

VwGH 17.02.1981, 3569/80

Rechtssätze


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Normen
BauO OÖ 1976 §48;
BauO OÖ 1976 §53;
BauRallg impl;
RS 1
Ausführungen über das Problem Baubewilligung, Benützungsbewilligung bzw einer im Rahmen eines Benutzungsbewilligungsverfahrens nachträglich erteilten Baubewilligung.
Norm
BauO OÖ 1976 §48;
RS 2
Schon der Titel und der Wortlaut des § 48 OÖ BauO 1976 lassen klar erkennen, dass nur Projektsänderungen im Zuge des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens, Gegenstand dieser Regelung sind, also jene Projektsänderungen, die vor Entscheidung über das Baubewilligungsansuchen (§ 49 OÖ BauO 1976) durch den Bauwerber vorgenommen werden.
Norm
BauO OÖ 1976 §53;
RS 3
Die Frage, was rechtens ist, wenn nach Beginn der Bauausführung vom rechtskräftig bewilligten Bauvorhaben abgewichen wird, ist im § 53 OÖ BauO 1976 geregelt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003569.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-59394