VwGH 09.03.1979, 3512/78
VwGH 09.03.1979, 3512/78
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Nur Betriebsvermögen kann Anlagevermögen sein. Bei § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 - Gewinnermittlung kann daher nur von notwendigem Betriebsvermögen eine vorzeitige Abschreibung oder ein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Arbeitnehmerwohnstätten. Eine von einem Steuerberater einer Buchhalterin zur Verfügung gestellte Wohnung zählt jedenfalls dann nicht zu seinem notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Buchhalterin nur 5 bis 10 Stunden im Monat für ihn tätig ist (vgl E , 195/78). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5359 F/1979; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1978003512.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-59382