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VwGH 09.03.1979, 3512/78

VwGH 09.03.1979, 3512/78

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §10 Abs1;
EStG 1972 §10 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs1 idF 1974/469;
EStG 1972 §4 Abs3 idF 1974/469;
EStG 1972 §4;
EStG 1972 §8 Abs1;
EStG 1972 §8 Abs2;
RS 1
Nur Betriebsvermögen kann Anlagevermögen sein. Bei § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 - Gewinnermittlung kann daher nur von notwendigem Betriebsvermögen eine vorzeitige Abschreibung oder ein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Arbeitnehmerwohnstätten. Eine von einem Steuerberater einer Buchhalterin zur Verfügung gestellte Wohnung zählt jedenfalls dann nicht zu seinem notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Buchhalterin nur 5 bis 10 Stunden im Monat für ihn

tätig ist (vgl E , 195/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5359 F/1979;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003512.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-59382