Suchen Hilfe
VwGH 12.10.1955, 3506/53

VwGH 12.10.1955, 3506/53

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
ISd § 10 und § 15 GrEStG 1955 sind unter Kindern alle Nachkommen, unter Schwiegerkindern alle Ehegatten von Nachkommen zu verstehen. Wird eine Liegenschaft an zwei Personen je zur Hälfte übertragen, so darf die Grunderwerbsteuer jedem der beiden Erwerber nur von der Übertragung je einer Liegenschaftshälfte vorgeschrieben werden, und zw auch dann, wenn die Erwerber Ehegatten sind. *

E , 3506/53 #1 VwSlg 1265 F/1955

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 1265 F/1955
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003506.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-59380