VwGH 12.10.1955, 3506/53
VwGH 12.10.1955, 3506/53
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | ISd § 10 und § 15 GrEStG 1955 sind unter Kindern alle Nachkommen, unter Schwiegerkindern alle Ehegatten von Nachkommen zu verstehen. Wird eine Liegenschaft an zwei Personen je zur Hälfte übertragen, so darf die Grunderwerbsteuer jedem der beiden Erwerber nur von der Übertragung je einer Liegenschaftshälfte vorgeschrieben werden, und zw auch dann, wenn die Erwerber Ehegatten sind. * E , 3506/53 #1 VwSlg 1265 F/1955 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 1265 F/1955 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1955:1953003506.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-59380