VwGH 05.07.1955, 3493/53
VwGH 05.07.1955, 3493/53
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Aufwendungen, die zur Vermeidung einer abzugsfähigen Betriebsausgabe dienen und somit an deren Stelle treten (im Beschwerdefall Aufwendungen zur Vermeidung von Übersiedlungskosten), sind bei der Ermittlung des Gewinnes für dasjenige Jahr zu berücksichtigen, in dem sie gemacht werden. * E , 3493/53 #1 VwSlg 1210 F/1955 |
Normen | |
RS 2 | Das Bestandrecht an Geschäftsräumen gehört zu den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Erstreckt es sich auf mehr als ein Jahr, so ist es mit den um die seiner Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten in die Bilanz einzusetzen. * SW: Bilanzierung eines mehrjährigen Bestandrechtes an Geschäftsräumlichkeiten * E , 3493/53 #2 VwSlg 1210 F/1955 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1210 F/1955 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1955:1953003493.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-59376