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VwGH 05.07.1955, 3493/53

VwGH 05.07.1955, 3493/53

Rechtssätze


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Normen
EStG 1939 §4 Abs4;
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 1
Aufwendungen, die zur Vermeidung einer abzugsfähigen Betriebsausgabe dienen und somit an deren Stelle treten (im Beschwerdefall Aufwendungen zur Vermeidung von Übersiedlungskosten), sind bei der Ermittlung des Gewinnes für dasjenige Jahr zu berücksichtigen, in dem sie gemacht werden. *

E , 3493/53 #1 VwSlg 1210 F/1955
Normen
EStG 1939 §6 Z1;
EStG 1939 §7 Abs1;
EStG 1953 §6 Abs1 Z1;
EStG 1953 §7 Abs1;
RS 2
Das Bestandrecht an Geschäftsräumen gehört zu den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Erstreckt es sich auf mehr als ein Jahr, so ist es mit den um die seiner Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten in die Bilanz einzusetzen.

*

SW: Bilanzierung eines mehrjährigen Bestandrechtes an

Geschäftsräumlichkeiten

*

E , 3493/53 #2 VwSlg 1210 F/1955

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1210 F/1955
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003493.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-59376