VwGH 14.09.1981, 3471/80
VwGH 14.09.1981, 3471/80
Rechtssätze
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Normen | FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; FamLAG 1967 §2 Abs1 lite; |
RS 1 | Auch Zwischenzeiten, die sich aus dem Übergang von einer Berufsausbildungsart zu einer anderen ergeben können, sind als für den Beihilfenanspruch unschädliche Lücken, die begrifflich zur Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG zählen, anzusehen; dabei wird in sinngemäßer Anwendung der Grundgedanken der Regelung des § 2 Abs 1 lit e FLAG nur der Zeitraum bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung anerkannt werden können. |
Normen | FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; FamLAG 1967 §2 Abs1 lite; |
RS 2 | Die bloße Inskription von Lehrveranstaltungen an einer Universität macht diese Semester nicht zu Zeiten der Berufsausbildung, wenn die inskribierten Lehrveranstaltungen infolge eines Auslandsaufenthaltes erwiesenermaßen überhaupt nicht frequentiert werden konnten. |
Normen | FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; FamLAG 1967 §5 Abs4; |
RS 3 | § 5 Abs 4 FLAG schließt nicht aus, auch im Ausland zurückgelegte Zeiten der Berufsausbildung als Berufausbildungszeiten iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG zu werten. |
Normen | FamLAG 1967 §2 Abs1 litb; FamLAG 1967 §5 Abs1; |
RS 4 | Das FLAG schließt die grundsätzliche Möglichkeit des Nebeneinanderbestehens eines Ausbildungsverhältnisses und eines Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980003471.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-59370