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VwGH 14.09.1981, 3471/80

VwGH 14.09.1981, 3471/80

Rechtssätze


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Normen
FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
FamLAG 1967 §2 Abs1 lite;
RS 1
Auch Zwischenzeiten, die sich aus dem Übergang von einer Berufsausbildungsart zu einer anderen ergeben können, sind als für den Beihilfenanspruch unschädliche Lücken, die begrifflich zur Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG zählen, anzusehen; dabei wird in sinngemäßer Anwendung der Grundgedanken der Regelung des § 2 Abs 1 lit e FLAG nur der Zeitraum bis zur frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung anerkannt werden können.
Normen
FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
FamLAG 1967 §2 Abs1 lite;
RS 2
Die bloße Inskription von Lehrveranstaltungen an einer Universität macht diese Semester nicht zu Zeiten der Berufsausbildung, wenn die inskribierten Lehrveranstaltungen infolge eines Auslandsaufenthaltes erwiesenermaßen überhaupt nicht frequentiert werden konnten.
Normen
FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
FamLAG 1967 §5 Abs4;
RS 3
§ 5 Abs 4 FLAG schließt nicht aus, auch im Ausland zurückgelegte Zeiten der Berufsausbildung als Berufausbildungszeiten iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG zu werten.
Normen
FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;
FamLAG 1967 §5 Abs1;
RS 4
Das FLAG schließt die grundsätzliche Möglichkeit des Nebeneinanderbestehens eines Ausbildungsverhältnisses und eines Beschäftigungsverhältnisses nicht aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003471.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-59370