VwGH 07.12.1983, 3456/80
VwGH 07.12.1983, 3456/80
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Im Verfahren vor den Sozialversicherungsträgern aufgenommene in gesetzgemäßer Weise geeignete Beweismittel dürfen im Verfahren vor dem staatl. Einspruchsbehörden verwendet werden (Hinweis : in der Formulierung wird nicht ausgeschlossen, dass auch die SozVersTräger ungeachtet des § 357 Abs 1 ASVG das Parteiengehör als allg. Verfahrensgrundsatz zu beachten haben werden). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3455/80 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1980003456.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-59366