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VwGH 07.12.1983, 3456/80

VwGH 07.12.1983, 3456/80

Rechtssatz


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Normen
ASVG §357 Abs1 idF 1973/031;
AVG §46;
RS 1
Im Verfahren vor den Sozialversicherungsträgern aufgenommene in gesetzgemäßer Weise geeignete Beweismittel dürfen im Verfahren vor dem staatl. Einspruchsbehörden verwendet werden (Hinweis : in der Formulierung wird nicht ausgeschlossen, dass auch die SozVersTräger ungeachtet des § 357 Abs 1 ASVG das Parteiengehör als allg. Verfahrensgrundsatz zu beachten haben werden).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3455/80 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1980003456.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-59366