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VwGH 19.10.1955, 3452/54

VwGH 19.10.1955, 3452/54

Rechtssatz


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Normen
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
GebG 1957 §33 TP20;
RS 1
Die Gebühr nach § 33 TP 16 GebG ist für die Überlassung des Geschäftsanteiles eines Gesellschafters an einen anderen nur dann zu entrichten, wenn auch weiterhin eine Gesellschaft bestehen bleibt, nicht auch dann, wenn der Übernehmer alleiniger Inhaber des Unternehmens wird. Auch die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters durch die Gesamtheit der verbleibenden Gesellschafter unterliegt nicht dieser Gebühr. Ob in den beiden letztgenannten Fällen eine Vergleichsgebühr zu entrichten ist, hängt vom Zutreffen des Tatbestandes des § 33 TP 20 GebG ab. *

E , 3452/54 #1 VwSlg 1276 F/1955

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1276 F/1955
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1954003452.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-59364