VwGH 20.03.1980, 3439/78
VwGH 20.03.1980, 3439/78
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Es genügt für den Vorsteuerabzug nicht, daß ein anderer Unternehmer eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 gelegt und darin USt gesondert ausgewiesen hat. Voraussetzung ist vielmehr (neben anderem) weiters, daß die der Rechnung zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung für das Unternehmen des den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmenden Unternehmers auch tatsächlich angeführt worden ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 5466 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1978003439.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-59358