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VwGH 20.03.1980, 3439/78

VwGH 20.03.1980, 3439/78

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Es genügt für den Vorsteuerabzug nicht, daß ein anderer Unternehmer eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 gelegt und darin USt gesondert ausgewiesen hat. Voraussetzung ist vielmehr (neben anderem) weiters, daß die der Rechnung zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung für das Unternehmen des den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmenden Unternehmers auch tatsächlich angeführt worden ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5466 F/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003439.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-59358