VwGH 01.10.1979, 3430/78
VwGH 01.10.1979, 3430/78
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | In der Todfallsbilanz des Erblassers kann eine Rückstellung für Abfertigungsansprüche Angestellter gebildet werden, wenn nicht bis zum Todestag Ereignisse eingetreten sind, die einen Abfertigungsanspruch zur Verwirklichung gebracht haben. Das gilt auch für eine Tabaktrafik des Erblassers, weil das Erlöschen der monopolbehördlichen Bewilligung mit dem Tod des Berechtigten keinen unmittelbaren Einfluß auf das Bestehen der Dienstverträge hat. * E , 3430/78 #1 VwSlg 5405 F/1979; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5405 F/1979 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1978003430.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-59349