VwGH 02.12.1955, 3379/53
VwGH 02.12.1955, 3379/53
Rechtssätze
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Norm | KOVG 1957 §7; |
RS 1 | Unter Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die durch Dienstbeschädigung bewirkte körperliche Beeinträchtigung in Hinsicht auf das allgemeine Erwerbsleben zu verstehen. |
Normen | |
RS 2 | Die Behörde darf Fachfragen ohne Sachverständigenbeweis nur dann beurteilen, wenn ihr die Kenntnisse und Erfahrungen zu eigen sind, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines außerhalb des engeren Berufskreises liegenden Wissensgebieten vorausgesetzt werden müssen. |
Normen | |
RS 3 | Während der Zeugenbeweis auf die Ermittlung des Sachverhaltes beschränkt ist, kommt dem Sachverständigen darüber hinaus die Funktion zu, aus ermittelten Tatsachen Schlüsse auf weitere entscheidungswichtige Tatsachen in Richtung auf das Beweisthema zu ziehen. Damit ist dem Sachverständigen die Aufgabe überantwortet, zwischen dem Tatbestande und der Norm einen Zusammenhang herzustellen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3906 A/1955 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1955:1953003379.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-59332