VwGH 23.03.1981, 3374/78
VwGH 23.03.1981, 3374/78
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Bei Wegfall einer höherwertigen Vertretungsfunktion ist eine der früheren Verwendung gleichwertige nicht mehr gegeben (Hinweis auf Erk VS 1011/74). Auch die Abberufung eines Stellvertreters eines Abteilungsleiters kann eine Versetzung nach § 67 Abs 4 DP darstellen. |
Norm | VwRallg; |
RS 2 | Ein selbstverständlicher Auslegungsgrundsatz ist es, daß Rechtsvorschriften nicht so ausgelegt werden dürfen, daß sie überflüssig und daher inhaltslos werden (Hinweis Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom ,G 4/53, G 6/53, VfSlg 2546/1953). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0245/62 E VS VwSlg 6035 A/1963 RS 9 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 10402 A/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1978003374.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-59331