Suchen Hilfe
VwGH 23.03.1981, 3374/78

VwGH 23.03.1981, 3374/78

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BDG 1979 §40 impl;
DP §67 Abs4 litb;
VwGG §13 Z1;
RS 1
Bei Wegfall einer höherwertigen Vertretungsfunktion ist eine der früheren Verwendung gleichwertige nicht mehr gegeben (Hinweis auf Erk VS 1011/74). Auch die Abberufung eines Stellvertreters eines Abteilungsleiters kann eine Versetzung nach § 67 Abs 4 DP darstellen.
Norm
VwRallg;
RS 2
Ein selbstverständlicher Auslegungsgrundsatz ist es, daß Rechtsvorschriften nicht so ausgelegt werden dürfen, daß sie überflüssig und daher inhaltslos werden (Hinweis Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom ,G 4/53, G 6/53, VfSlg 2546/1953).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0245/62 E VS VwSlg 6035 A/1963 RS 9

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 10402 A/1981
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1978003374.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-59331

Feedback

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden