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VwGH 15.12.1954, 3325/53

VwGH 15.12.1954, 3325/53

Rechtssätze


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Normen
BauO Wr §87 Abs2;
BauO Wr §87 Abs3 idF 1992/034;
RS 1
Ein Anspruch auf Wahrung des örtlichen Stadtbildes und die Beachtung "schönheitlicher Rücksichten" steht dem Anrainer nicht zu.
Norm
BauO Wr §134 Abs3;
RS 2
Bei einer zugunsten des Wiener Cottagevereines verbücherten Servitut kann im Hinblick auf die private Eigenschaft des Berechtigten und die privatrechtliche Natur einer Dienstbarkeit kein Zweifel darüber bestehen, dass aus der Einverleibung öffentliche Rechte nicht abgeleitet werden können (Hinweis auf VwGH E vom , VwSlg 3971/1905).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3600 A/1954
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1954:1953003325.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-59314