VwGH 30.03.1981, 3302/79
VwGH 30.03.1981, 3302/79
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | BAO §221 idF vor 1980/151; |
RS 1 | Die Rechtsfolge des § 221 BAO idF vor der Novelle BGBl 1980/151 - daß nämlich die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht entsteht, wenn der Abgabepflichtige nur ausnahmsweise säumig ist und die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt, - erstreckt sich NICHT NUR auf die kurzfristig verspätet entrichtete Abgabenschuligkeit, sondern erfaßt AUCH JENE ABGABENSCHULDIGKEITEN, hinsichtlich derer wegen dieser Säumnis eine bewilligte Zahlungserleichterung terminverlustig wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1979003302.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-59303