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VwGH 30.03.1981, 3302/79

VwGH 30.03.1981, 3302/79

Rechtssatz


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Norm
BAO §221 idF vor 1980/151;
RS 1
Die Rechtsfolge des § 221 BAO idF vor der Novelle BGBl 1980/151 - daß nämlich die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht entsteht, wenn der Abgabepflichtige nur ausnahmsweise säumig ist und die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt, - erstreckt sich NICHT NUR auf die kurzfristig verspätet entrichtete Abgabenschuligkeit, sondern erfaßt AUCH JENE ABGABENSCHULDIGKEITEN, hinsichtlich derer wegen dieser Säumnis eine bewilligte Zahlungserleichterung terminverlustig wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1979003302.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-59303