VwGH 20.03.1956, 3291/54
VwGH 20.03.1956, 3291/54
Rechtssätze
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Norm | GewO 1859 §131 Abs2; |
RS 1 | Einen Verfall von Werkzeugen wegen Übertretung des § 132 lit a GewO ist dann zulässig, wenn behauptet wird, daß diese für die Landwirtschaft des Ziehsohnes verwendet werden sollen. |
Norm | GewO 1859 §131 Abs2; |
RS 2 | Ein Bau eines Hauses ist nicht den häuslichen Arbeiten zuzuzählen. |
Normen | AVG §15; VStG §24; |
RS 3 | Eine bei der mündlichen Berufung vom Beschuldigten angeblich geltend gemachte Behauptung, die in die Niederschrift nicht aufgenommen wurde, verpflichtet die Behörde zu keiner Berücksichtigung, soweit nicht Einwendungen erhoben noch der Gegenbeweis für die Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges im Verwaltungsstrafverfahren angetreten wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1956:1954003291.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-59300