VwGH 30.06.1980, 3200/78
VwGH 30.06.1980, 3200/78
Rechtssätze
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Normen | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs2 idF 1976/002 ; FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs3 idF 1976/002 ; |
RS 1 | Keine Bedenken dahingehend, daß § 7 Abs 2 OÖ FremdenverkehrsG 1965 und § 7 Abs 3 OÖ FremdenverkehrsG 1965 idF LGBl 1976/002 keine ausreichende inhaltliche Vorherbestimmung des Verhaltens der Vollzugsorgane enthalte (). |
Normen | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §17 idF 1976/002 ; FremdenverkehrsG OÖ 1965 §4 Abs2 idF 1976/002 ; FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 idF 1976/002 ; |
RS 2 | Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung der Vollversammlung des Fremdenverkehrsverbandes, insbesondere keine Bedenken gegen die gewählte Organisationsform, da der Fremdenverkehrsverband als nichtstaatlicher (wenn auch der staatlichen Organkreation und Aufsicht unterworfener) Rechtsträger dergestalt in die staatliche Verwaltungsorganisation eingegliedert ist, daß die in der Beitragsvorschreibung und Einhebung gelegene Akte obrigkeitlicher Hoheitsverwaltung überhaupt nur von staatlichen Behörden besorgt werde. |
Normen | B-VG Art4; FremdenverkehrsG OÖ 1965; |
RS 3 | 1) Art 4 B-VG gewährleistet kein subjektives, vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts verfolgbares Recht (VfSlg 5393/1966, ). 2) Keine Bedenken, daß das FremdenverkehrsG OÖ 1965 gegen Art 4 B-VG verstieße. Die durch Art 4 B-VG gewährleistete Wirtschaftsgebietseinheit kann im Bundesstaat nicht eine völlige Rechtseinheit bedeuten. Die Bedingungen für eine Erwerbstätigkeit können landesgesetzlich verschieden geregelt sein (VfSlg 1281/1929, 1411/1931, 1462/1932). |
Norm | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §1 Z3; |
RS 4 | Mittelbarer Fremdenverkehrsnutzen eines Baustofferzeugungsunternehmens aus der aus dem Fremdenverkehr im Fremdenverkehrsgebiet, in dem sich das Werk befindet, resultierenden Wertschöpfung. Ergänzungsbedürftigkeit des Verfahrens dahingehend, welchen Anteil der Absatz an Personen, die nicht im Fremdenverkehrsgebiet ansässig sind, an den im Werk getätigten Platzverkäufen ausmacht. |
Norm | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §1 Z3; |
RS 5 | Bei den im § 1 Z 3 OÖ FremdenverkehrsG 1965 genannten wirtschaftlichen Vorteilen handelt es sich um solche, die im örtlichen Bereich des gleichen Fremdenverkehrsverbandes erwachsen sind (Hinweis E VfGH E , B 103/67, VfSlg 5606/1967). |
Normen | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs2 idF 1976/002 ; FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs3 idF 1976/002 ; |
RS 6 | Im Beitragsbescheid müssen die Kriterien für die Bestimmung des Gesamtbetrages an Interessentenbeiträgen und für dessen Aufteilung auf die einzelnen Interessenten offen dargelegt werden. |
Normen | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs2 idF 1976/002 ; FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs3 idF 1976/002 ; |
RS 7 | Der Umsatz ist als Indikator für den Fremdenverkehrsnutzen geeignet; maßgeblich ist der auf den Fremdenverkehr zurückzuführende jeweilige Umsatzanteil. Unter dem Gesichtspunkt des vorgeschriebenen Nutzungsvergleiches (Verhältnis der Beiträge nach dem Nutzen) bedarf es der Darlegung, ab welchem aus dem Fremdenverkehr resultierenden Nutzen (Umsatzanteil) der Höchstbetrag von S 8000,-- vorgeschrieben wurde oder vorgeschrieben worden wäre (Hinweis E 27/67, E , 864/79). |
Normen | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs2 idF 1976/002 ; FremdenverkehrsG OÖ 1965 §7 Abs3 idF 1976/002 ; |
RS 8 | Der Umsatz wird nur dann ein brauchbarer Indikator für den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Fremdenverkehr, insbesondere für den mittelbaren Fremdenverkehrsnutzen sein, wenn berücksichtigt wird, daß nur bestimmte Teile des Umsatzes auf den Fremdenverkehr in einem bestimmten Fremdenverkehrsgebiet ursächlich zurückzuführen und diese sich in den verschiedenen Umsatzanteilen spiegelnden Nutzungsanteile branchenmäßig äußerst unterschiedlich sind. Eine von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts nachprüfbare Vollziehung ist ohne eine den Einzelvorschreibungen vorausgehende generelle - branchenmäßige und auf den Typus des Fremdenverkehrsgebietes abgestellte - Kategorisierung der auf den Fremdenverkehr zurückzuführenden Anteile am jeweiligen wirtschaftlichen Erfolg nicht möglich (Hinweis VwGH E , 864/79). |
Normen | FremdenverkehrsG OÖ 1965 §1 Z3; LRG OÖ 1976; |
RS 9 | Zum Einwand der bf Ges, daß ihrem Werk in A infolge der Auflagen auf Grund des OÖ LuftreinhalteG LGBl 1976/34 gerade aus dem Fremdenverkehr Nachteile erwüchsen, ist zu bemerken, daß es sich dabei weder um auf Fremdenverkehrsgebiete beschränkte noch durch den Fremdenverkehr bedingte oder ausschließlich diesem zugute kommende Maßnahmen des Umweltschutzes handelt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5499 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1978003200.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-59251