VwGH 11.11.1953, 3183/52
VwGH 11.11.1953, 3183/52
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Daß eine Gesellschaft einem Gesellschafter aus Anlaß der Aufgabe seiner Tätigkeit als Geschäftsführer einen Ruhegenuß zugesagt und den kapitalisierten Wert des Ruhegenusses als Bilanzpassivum ausweist, ist nicht schlechthin unzulässig, nur darf der auf den Empfänger entfallende Anteil des kapitalisierten Wertes des Ruhegenusses den Gewinnanteil des Empfängers nicht mindern. Im Rahmen einer Familiengesellschaft ist in einem solchen Beschluß der Gesellschafter jedoch ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes zu erblicken, wenn nicht anzunehmen ist, daß sich auch familienfremde Gesellschafter unter den gleichen Umständen mindestens moralisch zu einem gleichen Vorgehen verpflichtet fühlen würden (Hinweis: Teilweise überholt durch E des VS vom , 959/70). * E , 3183/52 #1 VwSlg 844 F/1953 * SW: Ruhegenuß eines Gesellschafters aus Gesellschaftsmitteln * y7218; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 844 F/1953 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1953:1952003183.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-59246