Suchen Hilfe
VwGH 01.10.1981, 3157/80

VwGH 01.10.1981, 3157/80

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
GrEStG 1955 §1 Abs2;
RS 1
Wenn die Grundverkehrskommission die Zustimmung zur Übertragung des Eigentumsrechtes an den Treugeber versagt hat, kommt es darauf an, ob und inwieweit der Treugeber die Möglichkeit hatte, das Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten (Hinweis E , 1914/74). Eine solche Verwertungsmöglichkeit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Treugeber den Kapitalwert des Grundstückes zu realisieren vermag.
Norm
GrEStG 1955 §1 Abs2;
RS 2
Weder nach dem Krtn GrundverkehrsG (LGBl 1974/70), noch nach dem Krnt AusländergrunderwerbsG (LGBl 1974/71) unterliegt der Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht mittels Treuhandvereinbarung der Genehmigungspflicht (Hinweis E , 1878/67).
Norm
GrEStG 1955 §1 Abs2;
RS 3
Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändisch zu erwerben (sogenannter Grundstücksbeschaffungsauftrag), dann erwirkt der Treugeber mit dem Erwerb der Liegenschaft durch den Treuhänder zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht iSd § 1 Abs 2 GrEStG 1955 (Hinweis E , 1914/74, E , 1995/75, VwSlg 5032 F/1976).
Norm
GrEStG 1955 §1 Abs2;
RS 4
Ausführungen zum Wesen der Treuhandschaft (Hinweis E , 3881/80).
Norm
VwGG §28 Abs1 Z4;
RS 5
Werden als Beschwerdepunkte zwar verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte bezeichnet, zeigt aber das gesamte Beschwerdevorbringen, dass sich die Beschwerde auf die Verletzung einfachgesetzlicher Vorschriften bezieht, so ist die Beschwerde nicht wegen Unständigkeit des VwGH zurückzuweisen (E , VwSlg 7936 A/1970).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003157.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-59233