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VwGH 10.12.1981, 3156/80

VwGH 10.12.1981, 3156/80

Rechtssätze


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Normen
VVG §2 Abs1;
VVG §4 Abs2;
RS 1
In der Vorschrift des § 2 VVG ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Vollstreckung aufgestellt. Dieser Grundsatz wäre bei einem Kostenvorauszahlungsauftrag dann verletzt, wenn von dem Verpflichteten ein höherer Kostenvorschuss verlangt würde, als zur Bestreitung der Kosten der Ersatzvornahme erforderlich wäre.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1273/54 E VwSlg 4057 A/1956 RS 7
Normen
VVG §10;
VVG §4 Abs2;
RS 2
Bestreitet der Verpflichtete die Höhe des Kostenerfordernisses und erklärt er sich bereit, zum Nachweis seiner Behauptung einen Kostenvoranschlag vorzulegen, so ist die Behörde verpflichtet, auf dieses Vorbringen einzugehen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2202/63 E VwSlg 6312 A/1964 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-59231