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VwGH 14.05.1980, 3145/79

VwGH 14.05.1980, 3145/79

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Bezüge eines Bundesbeamten, die ihm für Mehrleistungen für Kanzleigeschäfte eines Schiedsgerichtes der Sozialversicherung aus dem von den Sozialversicherungsträgern dem Bund zu leistenden Kostenersatz nach § 399 ASVG vom Schiedsgericht ausbezahlt werden, stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen seines Dienstverhältnisses zum Bund dar. Es handelt sich dabei nicht um sonstige Einkünfte

(Funktionsgebühren).
Normen
RS 2
Ein Dienstverhältnis bei Führung von Kanzleigeschäften eines Schiedsgerichtes der Sozialversicherung liegt keinesfalls vor, zumal die Schiedsgerichte als staatliche Gerichte organisatorisch streng von den Sozialversicherungsträgern getrennt sind und letzteren keinerlei Leitungsrecht und Weisungsrecht gegenüber den Schiedsgerichten und deren Kanzleien zukommt.
Norm
RS 3
Entlohnungen für die mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis typischerweise verbundene Tätigkeiten fallen nicht unter § 29 Z 4 EStG 1972 (Hinweis auf E , 2266/79).
Normen
RS 4
Mehrere voneinander verschiedene öffentliche Kassen (hier: Bundesrechenamt einerseits und Schiedsgericht andererseits) gelten, auch wenn sie derselben Gebietskörperschaft zuzurechnen sind, als mehrere Arbeitgeber iSd § 72 Abs 3 EStG 1972 (Hinweis E , VwSlg 1902 F/1958).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003145.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-59225