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VwGH 18.02.1981, 3142/80

VwGH 18.02.1981, 3142/80

Rechtssatz


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Norm
KStG 1966 §8 Abs1;
RS 1
Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann sich auch aus der Bildung einer Pensionsrückstellung auf Grund einer Pensionszusage an einen geschäftsführenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ergeben, so etwa dann, wenn diese mit der Inanspruchnahme aus dieser Zusage nicht ernsthaft rechnen muß oder wenn sie - auch unter Bedachtnahme auf die Aktivbezüge - unangemessen hoch ist und in dieser Form einen Dritten, der Gesellschaft fremd gegenüberstehenden Person nicht gewährt worden wäre (Hinweis auf die einschlägige E10.4.1973, 1632/72, VwSlg 4528 F/1973, E , 1632/72, VwSlg 5224 F/1973, E , 918/75, E , 2951/76, VwSlg 5475 F/1980, E , 1630/77, E , 0229/79, E , 2427/79, E , 1920/70).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003142.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-59222