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VwGH 28.04.1982, 3141/80

VwGH 28.04.1982, 3141/80

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Von einem zwangsläufig erwachsenen Aufwand im Sinne des § 34 Abs 3 EStG kann nur gesprochen werden, wenn sich der Steuerpflichtige einem Aufwand VON DESSEN ENTSTEHUNGSGRUND her betrachtet aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine freiwillig (im Beschwerdefall durch gerichtlichen Vergleich) übernommene finanzielle Belastung erwächst sohin nicht zwangsläufig. (Der Beschwerdefall betraf Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin, ohne daß eine gesetzliche Unterhaltspflicht bestand).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980003141.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-59221