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VwGH 27.11.1980, 3118/79

VwGH 27.11.1980, 3118/79

Rechtssatz


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Norm
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Wohl können Rechte einer Partei, über deren Vorstellung der Bescheid der höchsten Gemeindeinstanz durch die Vorstellungsbehörde aufgehoben wurde, durch die Begründung dieses aufhebenden Erkenntnisses insoferne verletzt werden, als dadurch Rechtsansichten auf die Gemeindebehörden überbunden werden. Dies gilt jedoch nur wenn die von der Partei bekämpfte Rechtsansicht die Aufhebung des Bescheides der letzten Gemeindeinstanz trägt, nicht jedoch hinsichtlich Fragen, in der die Vorstellungsbehörde der Ansicht der obersten Gemeindeinstanz beigetreten ist (Hinweis auf E VS vom , 1430/69, VwSlg 8091 A/1971, E vom , 0765/72, VwSlg 8494 A/1972 und vom , 2672/77).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003118.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-59207