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VwGH 17.12.1957, 3094/55

VwGH 17.12.1957, 3094/55

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 EStG 1939 und 1953 kann nur bei der Veranlagung des Empfängers solcher Einkünfte, nicht aber beim Steuerabzug geltend gemacht werden. Der Abzug der Lohnsteuer richtet sich in solchen Fällen, wenn die Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle erfüllt sind, nach § 40 EStG 1939 bzw § 67 EStG 1953.

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E , 3094/55 #1 VwSlg 1739 F/1957;

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SW: Ermäßigter Steuersatz für außerordentliche Einkünfte

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1739 F/1957;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955003094.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-59192